buehnenbild_blutspende_andre_zelck_drk.jpg Andre Zelck / DRK

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Wer darf Blutspenden

Grundsätzlich kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 68 Jahren mit einem Mindestkörpergewicht von 50 kg Blut spenden. Frau können viermal in 12 Monaten, Männer sogar sechsmal innerhalb 12 Monaten Blut spenden. Für Erstspender liegt die Altergrenze bei 60 Jahren. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens 8 Wochen liegen. Über die Zulassung zur Blutspende entscheidet der auf dem Blutspendetermin anwesende Arzt.

Voraussetzungen

Jeder Blutspender muss sich nach ärztlicher Beurteilung in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine Blutspende ohne Bedenken zulässt, kurz gesagt: Der Spender muss gesund sein! Einerseits geht es dabei um den Schutz des Spendewilligen selbst, der durch die Blutentnahme keine Nachteile erfahren soll. Andererseits geht es dabei um den Schutz des Empfängers der aus der Butspende hergestellten Blutpräparate.
Der DRK-Blutspendedienst muss jeden Spendewilligen vor der Blutspende über Wesen, Bedeutung und Durchführung der Blutspende sowie über die zwar äußerst seltenen aber möglichen Nebenwirkungen aufklären und sicherstellen, dass der Spendewillige diese Aufklärung auch verstanden hat.
Vor jeder Spende hat der Spendewillige schriftlich seine Einwilligung in die Blutentnahme, die erforderliche Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Spenderdaten und die Verwendung des gespendeten Blutes durch den DRK-Blutspendedienst zu geben. Außerdem muss ein schriftlicher Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Spendewilligen wahrheitsgemäß beantwortet und durch Unterschrift bestätigt werden.
Die ausführliche schriftliche Befragung jeder spendewilligen Person vor der Blutspende ist eine Maßnahme, die gesetzlich vorgeschrieben ist und im Zusammenhang mit den Laboruntersuchungen des gespendeten Blutes zu einer höchst möglichen Sicherheit der Blutpräparate beitragen soll.

 

 

Persönliche Voraussetzungen

Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden. Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist eine eindeutige Aussage über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch und entsprechenden Untersuchsungen möglich. Der Auskunft über das Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen.

 

Altergrenzen

Blutspenderinnen und Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen vor ihrer ersten Blutspende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Über die Zulassung zur Blutspende entscheidet der auf dem Blutspendetermin anwesende Arzt. 

 

Maximale Spendenanzahl pro Jahr

Männer dürfen pro Jahr nicht mehr als 6 Vollblutspenden, Frauen nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Bezüglich der Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich oder ausschließlich) gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Plasmaspende erläutert werden.

 

Spendeabstand

Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von 12 Wochen eingehalten werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden muss 8 Wochen betragen. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden pro Jahr darf nicht überschritten werden.

 

Gesundheitszustand des Spendewilligen

Spendewillige müssen gesund sein. Erkrankungen schließen generell oder zeitweise von der Blutspende aus. Bei einigen chronischen Erkrankungen kann trotz Medikamenteneinnahme Blut gespendet werden (z. B. Bluthochdruck, wenn dieser gut eingestellt ist oder ein mit Tabeltten behandelter Diabetes mellitus). In jedem Einzelfall wird durch einen approbierten Arzt bei der Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit abgeklärt.

 

Medikamenteneinnahme

Regelmäßige bzw. gelegentliche Medikamenteneinnahme kann zu einer Nichtzulassung zur Blutspende führen. Sofern Medikamente eingenommen werden, geben Sie bitte den namen der Medikamente und die verordnete Einnahme im Spenderfragebogen an. An dieser Stelle ist es leider nicht möglich, auf die Einnahme bestimmter Medikamente bzw. Medikamentengruppen einzugehen.

 

Auslandsreisen / Geburt, Aufenthalt im Ausland

Reisen in außereuropäische Länder bzw. die Geburt/das Aufwachsen in solchen Ländern können zu einem generellen Ausschluss bzw. einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende führen. Die Länderliste mit den unterschiedlichen Entscheidungskriterien kann wegen des Umfangs und der Berücksichtigung auch kurzfristiger Entscheidungen hier nicht angezeigt werden. Spendewillige, die sich zwischen 1980 und 1996 in der Summe aller Aufenthalte länger als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nach den derzeitigen Bestimmungen in Deutschland nicht zur Blutspende zugelassen werden.

 

Impfungen

Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche Zeitabstände bis zur nächsten Blutspende einzuhalten, die von der Art der Impfung bzw. des verwendeten Impfstoffes abhängen. Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen gekommen ist. Die individuelle Abklärung sollte durch einen kostenlosen Anruf bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste erfolgen.

 

Zahnärztliche Behandlung

Eine allgemeine zahnärztliche Kontrollbehandlung und einfache Füllungen verhindern nicht direkt eine Vollblutspende. Im Einzelfall detailliert abzuklären ist die Spenderzulassung aber nach Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben), nach Wurzelbehandlungen, bei Überkronen und Zahnfleischbehandlungen.

 

Operationen (auch endoskopische bzw. minimal invasive Behandlungen)

Nach Operationen ist die nächste Blutspende erst mit einem von der Art des Eingiffs abhängigen Zeitabstand möglich. Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand 6 Monate. Gerade nach Operationen empfiehlt sich für Blutspendewillige eine vorherige individuelle Abklärung der Spendefähigkeit durch Anruf bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste.

 

Tätowierung, Piercing, Branding

Die Anbringung von neuem Körperschmuck, z. B. Tätowierungen, Piercings u. a. m. führt zu einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende. im Einzelfall muss berücksichtigt werden, ob es bei der Anbringung des Körperschmuckes zu unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündungen usw.) gekommen ist.

 

Infektionskrankheiten, Kontakt zu Infektionserkrankten

Infektionskrankheiten (z. B. AIDs, Hepatitis u. a. m.) können u. a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund der Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht, nicht zur Blutspende zugelassen werden.